All­ge­meine Geschäftsbedingungen

AGB zum Download

I.       Gel­tungs­bere­ich

  1. Die all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) gel­ten für alle Leis­tun­gen und den gesamten Schriftverkehr zwis­chen dem Kun­den (Auf­tragge­ber) und der Lek­torin Nad­ja Bobik (Auf­trag­nehmerin).
  2. Der Auf­tragge­ber erken­nt die AGB mit der Auf­tragserteilung an; sie gel­ten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Abwe­ichun­gen von den AGB, ergänzende Nebenabre­den und Vere­in­barun­gen bedür­fen der Schriftform.

II.     Ange­bot und Vertrag

  1. Die Ange­bote von Nad­ja Bobik sind grund­sät­zlich freibleibend und unverbindlich. Das Ange­bot enthält Angaben über die Art der gewün­scht­en Leis­tung (Kor­rek­torat, Lek­torat, Tex­ter­stel­lung u.a.) die Einzel­preise und ggf. den Gesamtpreis.
  2. Ein Ver­trag zwis­chen Auf­tragge­ber und Auf­trag­nehmerin kommt zus­tande, sobald der Auf­tragge­ber der Auf­trag­nehmerin einen Auf­trag in schriftlich­er Form — auch per E‑Mail — erteilt und die Auf­trag­nehmerin die Auf­tragsan­nahme, eben­falls schriftlich, bestätigt hat. Gegen­stand des Ver­trages ist die zwis­chen Auf­trag­nehmerin und Auf­tragge­ber schriftlich spez­i­fizierte Leistung.
  3. Änderun­gen des Auf­trags müssen geson­dert vere­in­bart wer­den. Der ursprüngliche Kosten­vo­ran­schlag sowie die ehe­mals geplante Fer­tig­stel­lungs­frist wer­den ggf. entsprechend angepasst.
  4. Der Auf­tragge­ber kann einen bere­its erteil­ten Auf­trag vor Fer­tig­stel­lung schriftlich kündi­gen. Die Auf­trag­nehmerin ist in diesem Fall berechtigt, dem Auf­tragge­ber die bis zum Kündi­gungszeit­punkt erbracht­en Teilleis­tun­gen in Rech­nung zu stellen.
  5. Die Auf­trag­nehmerin verpflichtet sich im Rah­men eines mit dem Auf­tragge­ber geschlosse­nen Werkver­trags im Sinne des § 1165 ABGB 2. zur Anfer­ti­gung eines Lek­torats, Kor­rek­torats bzw. zur Erstel­lung eines Textes und zur Über­las­sung ein­er Aus­fer­ti­gung des Werkes an den Auftraggeber.
  6. Die Auf­trag­nehmerin behält sich vor, Aufträge auch ohne Angabe von Grün­den abzulehnen. Ein Auf­trag gilt erst dann als angenom­men, wenn er durch die Auf­trag­nehmerin schriftlich bestätigt wurde.

III.    Bear­beitung

  1. Grund­lage für Textgestal­tung und Kor­rek­torat ist, soweit nichts anderes vere­in­bart wurde, die neueste Duden-Version.
  2. Das Lek­torat bein­hal­tet die Über­prü­fung von Inhalt und Aus­druck. Hier­bei wer­den Kom­mentare in dem vom Auf­tragge­ber zur Ver­fü­gung gestell­ten Word- oder PDF-Doku­ment vorgenom­men, die der Kunde umset­zen kann. In ähn­lich­er Weise wird auch eine Bear­beitung von Doku­menten im Papyrus- oder Patch­work-For­mat angeboten.
  3. Wenn nicht anders vere­in­bart, wird die Rechtschreibko­r­rek­tur sowie die Kor­rek­tur von Inter­punk­tion und Gram­matik direkt im zur Ver­fü­gung gestell­ten Textdoku­ment durchgeführt.
  4. Wün­scht der Auf­tragge­ber spezielle Schreib­weisen und Sprach­vari­anten, die nicht kor­rigiert wer­den sollen, muss er die Auf­trag­nehmerin davon in Ken­nt­nis setzen.
  5. Das Ziel der Leis­tun­gen der Lek­torin ist die höch­st­mögliche Reduzierung aller vom Auf­tragge­ber verur­sacht­en Fehler im Aus­gang­s­text (Kor­rek­torat) und Vorschläge zur Verbesserung von Ver­ständlichkeit und Stil (Lek­torat). Dies bedeutet, dass der Text des Auf­tragge­bers geprüft wird und die Korrekturen/Vorschläge in ein­er für den Auf­tragge­ber nachvol­lziehbaren Art und Weise gekennze­ich­net werden.
  6. Dem Auf­tragge­ber ist bekan­nt und er erken­nt es aus­drück­lich an, dass eine hohe Fehler­menge im Aus­gang­s­text sowie ein durch den Auf­tragge­ber bewirk­ter Zeit­druck beim Lektorat/Korrektorat seit­ens der Auf­trag­nehmerin das unter Punkt (5) genan­nte Ziel beein­trächti­gen kön­nen, sodass nach Abschluss der Arbeit­en immer noch ein gewiss­er Rest an Fehlern im Text verbleiben kann.
  7. Die Auf­trag­nehmerin hält ins­beson­dere bei umfan­gre­ichen und kom­plizierten Aufträ­gen regelmäßig Kon­takt zum Auf­tragge­ber. Der Auf­tragge­ber verpflichtet sich, bei Klarstel­lung und Besei­t­i­gung von missver­ständlichen For­mulierun­gen im Aus­gang­s­text bzw. für die Lek­torin unein­deuti­gen Vor­gaben für die Tex­ter­stel­lung behil­flich zu sein.
  8. Die Auf­trag­nehmerin ist nicht verpflichtet, die ihr über­tra­ge­nen Arbeit­en per­sön­lich vorzunehmen. Sie kann diese auch von unab­hängi­gen Lek­toren, Kor­rek­toren bzw. Schreib­di­en­stleis­tern vornehmen lassen. Diese wer­den von der Auf­trag­nehmerin hin­sichtlich ihrer Qual­itäten geprüft. Im Falle der Über­tra­gung auf einen Drit­ten entste­hen auss­chließlich ver­tragliche Beziehun­gen zwis­chen der Auf­trag­nehmerin und dem Auf­tragge­ber. Es entste­hen keine Rechts­beziehun­gen zwis­chen dem Unter­auf­trag­nehmer und dem Auftraggeber.

IV.    Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Im Ange­bot zuge­sagte Preise sind für den Auf­tragge­ber End­preise, die lan­desspez­i­fis­che Mehrw­ert­s­teuer ist, sofern nicht expliz­it anders angegeben, darin enthalten.
  2. Die Auf­trag­nehmerin ist berechtigt, vor Auf­tragszusage einen Vorschuss auf den Gesamt­preis zu ver­lan­gen. Dies gilt ins­beson­dere bei einem Auf­tragswert über 400 EUR. Hier wird eine Anzahlung von 50 % des voraus­sichtlichen Auf­tragswertes vor Beginn der Bear­beitung fäl­lig. Liegt der vere­in­barte Brut­to-Auf­tragswert unter 400 EUR, ist die Auf­trag­nehmerin berechtigt, vor Beginn der Leis­tungser­bringung eine voll­ständi­ge Bezahlung der Auf­tragssumme zu verlangen.
  3. Bei Vere­in­barung von Teil­liefer­un­gen sind die Teil­be­träge für die jew­eili­gen Abschnitte im Voraus zu entricht­en. Spätestens mit der let­zten Teil­liefer­ung ist somit der gesamte Auf­tragswert zu begleichen.
  4. Weicht der tat­säch­liche Umfang des zu bear­bei­t­en­den Textes von dem Umfang ab, den der Auf­tragge­ber der Auf­trag­nehmerin zum Zwecke ein­er Ange­bot­ser­stel­lung genan­nt hat, ist die Auf­trag­nehmerin an ihr Ange­bot nicht mehr gebun­den. Nimmt sie den Auf­trag den­noch an, kann sie für die Rech­nungsle­gung den tat­säch­lichen Umfang zugrunde legen.
  5. Das Hon­o­rar für die Bear­beitung wird sofort nach der Fer­tig­stel­lung der beauf­tra­gen Leis­tung in Rech­nung gestellt.
  6. Der Auf­tragge­ber kommt spätestens 4 Wochen nach Erhalt der Rech­nung mit den entsprechen­den geset­zlichen Fol­gen in Verzug.

V.     Liefer­fris­ten und ‑ter­mine

  1. Von der Auf­trag­nehmerin zuge­sagte Liefer­fris­ten sind grund­sät­zlich verbindlich. Ist ein Liefer­t­er­min abse­hbar nicht einzuhal­ten, verpflichtet sich die Auf­trag­nehmerin, den Auf­tragge­ber unverzüglich darüber zu informieren und einen neuen Ter­min vorzuschla­gen. Der Auf­tragge­ber hat im Falle ein­er von der Auf­trag­nehmerin ver­schulde­ten erhe­blichen Ter­minüber­schre­itung das Recht, vom Auf­trag zurück­zutreten; Vergü­tungsansprüche seit­ens der Auf­trag­nehmerin erlöschen in diesem Fall.
  2. Die Liefer­ung gilt als vol­l­zo­gen, sobald der bear­beit­ete bzw. erstellte Text per E‑Mail von der Auf­trag­nehmerin an den Auf­tragge­ber abgeschickt wurde.
  3. Die Auf­trag­nehmerin haftet nicht für den Ver­sand, die Datenüber­tra­gung und eventuell hier­aus resul­tierende Fehler. Der Auf­tragge­ber ist für die Über­prü­fung der Voll­ständigkeit der über­sandten Texte zuständig.

VI.    Höhere Gewalt

  1. Im Falle höher­er Gewalt, bei unvorherge­se­henen tech­nis­chen Prob­le­men oder bei Krankheit ist die Auf­trag­nehmerin berechtigt, für die Zeit der Behe­bung der Störung die Weit­er­ar­beit zu unter­brechen. Vere­in­barte Liefer­fris­ten ver­längern sich dabei entsprechend, ein Rück­trittsrecht für den Auf­tragge­ber entste­ht dadurch nicht.
  2. Bei Verzögerun­gen von mehr als drei Wochen kön­nen bei­de Parteien vom Ver­trag zurück­treten. Schaden­er­satzansprüche entste­hen dadurch nicht. Der Auf­tragge­ber hat der Auf­trag­nehmerin Ersatz für bere­its getätigte Aufwen­dun­gen bzw. Leis­tun­gen zu erstatten.
  3. Als höhere Gewalt gilt der Ein­tritt unvorherse­hbar­er Hin­dernisse, die nach­weis­lich die Möglichkeit der Auf­trag­nehmerin, den Auf­trag vere­in­barungs­gemäß zu erledi­gen, entschei­dend beeinträchtigen.

VII.   Erre­ich­barkeit

  1. Der Auf­tragge­ber ist verpflichtet, während der vere­in­barten Bear­beitungszeit für die Auf­trag­nehmerin per E‑Mail erre­ich­bar zu sein, falls Fra­gen oder Prob­leme auftreten. Ist der Auf­tragge­ber für die Auf­trag­nehmerin nicht erre­ich­bar, kann die Auf­trag­nehmerin die Weit­er­ar­beit so lange ein­stellen, bis der Auf­tragge­ber wieder erre­ich­bar ist. Von der Auf­trag­nehmerin zuge­sagte Liefer­fris­ten wer­den in diesem Falle hin­fäl­lig. Daraus entste­hende Verzögerun­gen, die die Auf­trag­nehmerin nicht zu ver­ant­worten hat, berechti­gen den Auf­tragge­ber nicht, vom Ver­trag zurücktreten.

VIII.  Ver­traulichkeit

  1. Die Auf­trag­nehmerin verpflichtet sich, ihr vom Auf­tragge­ber zur Ver­fü­gung gestellte Texte und son­stige Infor­ma­tio­nen ver­traulich zu behan­deln und Drit­ten — außer im Fall der Beauf­tra­gung eines Unter­auf­trag­nehmers — nicht zugänglich zu machen. Die Auf­trag­nehmerin kann allerd­ings nicht garantieren, dass Dat­en bei der elek­tro­n­is­chen Über­mit­tlung nicht von Drit­ten einge­se­hen wer­den kön­nen. Die Auf­trag­nehmerin kann dafür nicht ver­ant­wortlich gemacht werden.
  2. Beauf­tragt die Auf­trag­nehmerin einen Unter­auf­trag­nehmer mit der Aus­führung der Leis­tung, verpflichtet sich die Auf­trag­nehmerin, eine entsprechende Daten­schutz- und Ver­traulichkeit­serk­lärung vom Unter­auf­trag­nehmer einzuholen.

IX.    Män­gel und Reklamationen

  1. Die Auf­trag­nehmerin ist verpflichtet, Texte für den Auf­tragge­ber nach bestem Wis­sen und Gewis­sen und mit größt­möglich­er Sorgfalt zu bearbeiten.
  2. Den­noch ist meine Dien­stleis­tung Opti­mierung, nicht Per­fek­tion­ierung, deswe­gen ist es nicht auszuschließen, dass vere­inzelt Fehler unent­deckt bleiben. Dies ent­bindet den Auf­tragge­ber nicht von der Pflicht zur Zahlung des kom­plet­ten Rechnungsbetrages.
  3. Män­gel müssen inner­halb von 7 Kalen­derta­gen, nach­dem die Auf­trag­nehmerin den bear­beit­eten Text abgeschickt hat, schriftlich gel­tend gemacht wer­den. Danach gilt der Text als angenom­men und Rekla­ma­tio­nen sind aus­geschlossen. Män­gel müssen vom Auf­tragge­ber spez­i­fiziert wer­den, ein all­ge­mein­er Hin­weis auf Män­gel genügt nicht für eine Reklamation.
  4. Der Auf­tragge­ber hat im Fall von nachgewiese­nen Män­geln das Recht auf kosten­freie Nachbesserung inner­halb ein­er angemesse­nen Frist. Es wird keine hun­dert­prozentige Fehler­frei­heit garantiert. Ansprüche wegen Nichter­fül­lung, auf Schaden­er­satz oder wegen ent­gan­genen Gewinns auf­grund von Män­geln sind ausgeschlossen.
  5. Wenn der Auf­tragge­ber Vorschläge seit­ens der Auf­trag­nehmerin zur Art und Weise des sprach­lichen Aus­drucks (Stilis­tik) ablehnt, so ist dies als Grund für Rekla­ma­tio­nen ausgeschlossen.

X.     Haf­tung

  1. Die Auf­trag­nehmerin haftet nur bei grob fahrläs­sigem oder vorsät­zlichem Fehlver­hal­ten und höch­stens bis zur vere­in­barten Auf­tragssumme. Eine Haf­tung der Auf­trag­nehmerin für Folgeschä­den, ent­gan­genen Gewinn o. Ä. ist grund­sät­zlich ausgeschlossen.
  2. Die Auf­trag­nehmerin verpflichtet sich, die Bear­beitung mit größter Sorgfalt durchzuführen. Für sach­liche, fach­liche oder inhaltliche Män­gel, die die Auf­trag­nehmerin nicht zu vertreten hat, wird kein­er­lei Haf­tung übernommen.
  3. Die Lek­torin haftet nicht für Schä­den am Text oder dessen Ver­lust, egal welch­er Ursache (etwa durch elek­tro­n­is­che Datenüber­tra­gung, Viren- oder andere Schad­pro­gramme, Schä­den oder Inkom­pat­i­bil­itäten in Hard­ware oder Soft­ware, höhere Gewalt, den Post­weg, Dritte). In solchen Aus­nah­me­fällen ist die Lek­torin berechtigt, ganz oder teil­weise vom Ver­trag zurückzutreten.
  4. Fern­er haftet die Lek­torin nicht für rechtswidrige Inhalte der zu bear­bei­t­en­den Texte (z. B. Ver­let­zun­gen des Urhe­ber­rechts, der Per­sön­lichkeit­srechte Drit­ter, Aufrufe zu Straftat­en oder ver­fas­sungs­feindliche Äußerun­gen). Wer­den der Auf­trag­nehmerin erst nach Abschluss des Ver­trags solche Inhalte bekan­nt, so hat sie das Recht, sofort vom Ver­trag zurück­zutreten. Die bis dahin erbracht­en Leis­tun­gen zahlt der Auf­tragge­ber in vollem Umfang.
  5. Für Fol­gen, die sich aus der Weit­er­ver­wen­dung der erstell­ten bzw. bear­beit­eten Texte ergeben oder aus­bleiben (z. B. das Zus­tandekom­men von Arbeits- oder Ver­lagsverträ­gen), ist die Haf­tung eben­falls ausgeschlossen.
  6. Die Auf­trag­nehmerin haftet nicht für Schä­den, Fehler oder Verzögerun­gen, die auf­grund der einge­set­zten Soft­ware entste­hen. Stellt die Auf­trag­nehmerin bei Beginn der Auf­tragsaus­führung fest, dass der Auf­trag auf­grund tech­nis­ch­er Prob­leme mit über­lasse­nen Text­dateien (z. B. For­matierung­sprob­leme, Inkom­pat­i­bil­itäten usw.) nicht aus­ge­führt wer­den kann, hat sie den Auf­tragge­ber darüber unverzüglich zu unter­richt­en. In diesem Fall kön­nen bei­de Seit­en vom Ver­trag zurück­treten und ver­fall­en alle gegen­seit­i­gen Ansprüche, die sich aus der Beauf­tra­gung ergeben haben.

XI.    Schluss­bes­tim­mungen

  1. Erfül­lung­sort ist der Geschäftssitz der Auf­trag­nehmerin. Für die gesamte Rechts­beziehung zwis­chen Nad­ja Bobik und dem Auf­tragge­ber gilt das Recht der Repub­lik Österreich.
  2. Soll­ten eine oder mehrere Klauseln dieses Ver­trages recht­sun­wirk­sam sein, berührt dies nicht die Rechtswirk­samkeit der restlichen Klauseln. Vielmehr wird die recht­sun­wirk­same Klausel durch eine rechtswirk­same Klausel erset­zt, die der unwirk­samen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am näch­sten kommt.

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©2022 Nad­ja Bobik

All­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen Stand 12.01.2022